Das Geschlecht „von Bliesen“ – der niedere Adel

Was berechtigt uns also zu Annahme einer Burg in Bliesen, wo nicht einmal Reste der Fundamente, geschweige denn eine Burgruine als Zeugnis mittelalterlicher Geschichte vorhanden sind?

Zunächst einmal ist das Geschlecht derer von Bliesen historisch gesichert. Die älteste Darlehnensurkunde, die wir in St. Wendel kannen, ist „uff unser frawentag als sie geboren wart“, am 8. September 1352 ausgestellt. Edelknecht johann von Blysen und sein ehelicher Sohn Johann nehmen bei Pastor Hug der Kirche zu Sente Wendelin ein Darlehnen von 18 Pfund Heller auf und verpfänden ihm dafür ihre Wiese zu Niederhoven auf der Furt gelegen, die Engels von Niederhoven von ihnen und ihren Altvorderen zu Erbschaft gehabt haben, die aber nun wieder an sie gefallen ist.

Siegler der Urkunde sind Johann von Blysen für sich und seinen Sohn, ferner Abt Philipp von Tholey und ennfried von Blysen.

(Natürlich gibt es über die Edlen von Bliesen auch andere, frühere Urkunden, die „von Bliesen werden erstmals in einer zu Lützelstein im Mai 1212 ausgestellten Urkunde genannt). Diese „von Blysen“ gehörten, wie die Bezeichnung Edelknecht ausweist, zum niederen Adel und dieser besaß keine dieser imposanten Burgen, einfach deshalb nicht, weil er sie sich nicht leisten konnte, sie bauten sich befestigte Wohnsitze, sogenannte Kleinburgen.